Legionellen in der Mietwohnung – ein Thema, das alle betrifft

Die Qualität unseres Trinkwassers ist ein hohes Gut, und die Sorge um die Gesundheit in den eigenen vier Wänden ist verständlich. Ein Thema, das immer wieder aufkommt, sind Legionellen in der Wasserinstallation. Doch anstatt Panik zu verbreiten, ist es viel wichtiger, die Fakten zu kennen und zu wissen, wie Vermieter und Mieter gemeinsam für Sicherheit sorgen können. Dieser Blogbeitrag erklärt, was Legionellen sind, wer die Verantwortung trägt und welche Maßnahmen im Ernstfall wirklich helfen.


Was sind Legionellen und warum sind sie relevant?

Legionellen sind Bakterien, die fast überall im Süßwasser vorkommen. Sie werden für uns erst dann gefährlich, wenn sie sich in großer Zahl vermehren. Das passiert vor allem in lauwarmem, stehendem Wasser – ideal sind Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Übertragen werden Legionellen nicht durch Trinken, sondern durch das Einatmen von feinstem Wassernebel (Aerosolen), wie er beim Duschen, in Whirlpools oder bei Klimaanlagen entstehen kann. Eine Infektion kann im schlimmsten Fall zur Legionärskrankheit führen, einer schweren Lungenentzündung.

Die Rolle des Vermieters: Pflichten und Verantwortung


Als Vermieter haben Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht. Im Falle der Trinkwasserinstallation bedeutet das, die technischen Vorgaben einzuhalten, um eine Vermehrung von Legionellen zu verhindern.

  • Regelmäßige Prüfung: In Mehrfamilienhäusern müssen Vermieter die Warmwasserinstallation regelmäßig auf Legionellen prüfen lassen. Diese Pflicht gilt ab einer bestimmten Anlagengröße und wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

  • Wartung der Anlage: Die Warmwasseranlage muss so eingestellt und gewartet werden, dass das Wasser in den Leitungen heiß genug ist. Eine Wassertemperatur von mindestens 60 Grad am Warmwasserausgang des Speichers und 55 Grad in der gesamten Zirkulation ist entscheidend, um die Bakterien abzutöten.

  • Informationspflicht: Sollten bei einer Untersuchung erhöhte Legionellen-Werte festgestellt werden, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter umgehend zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten.


Die Mieter-Perspektive: Was ein Kündigungsverzicht bedeutet


Für Mieter klingt der Kündigungsverzicht häufig nach einem Freiheitsentzug. Das Leben ist unvorhersehbar: Ein neuer Job in einer anderen Stadt, familiäre Veränderungen oder die Erkenntnis, dass die Wohnung doch nicht so gut passt. In solchen Situationen möchte man flexibel sein.

Viele Mieter empfinden diese Klausel als ungerecht, besonders in angespannten Wohnungsmärkten, wo sie kaum eine Wahl haben, als die Bedingung zu akzeptieren. Die vermeintliche fehlende Flexibilität kann ein Gefühl der Unsicherheit erzeugen.

Die Rolle des Vermieters: Pflichten und Verantwortung


Als Vermieter haben Sie die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen dafür sorgen, dass von Ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht. Im Falle der Trinkwasserinstallation bedeutet das, die technischen Vorgaben einzuhalten, um eine Vermehrung von Legionellen zu verhindern.

  • Regelmäßige Prüfung: In Mehrfamilienhäusern müssen Vermieter die Warmwasserinstallation regelmäßig auf Legionellen prüfen lassen. Diese Pflicht gilt ab einer bestimmten Anlagengröße und wird von den Gesundheitsämtern überwacht.

  • Wartung der Anlage: Die Warmwasseranlage muss so eingestellt und gewartet werden, dass das Wasser in den Leitungen heiß genug ist. Eine Wassertemperatur von mindestens 60 Grad am Warmwasserausgang des Speichers und 55 Grad in der gesamten Zirkulation ist entscheidend, um die Bakterien abzutöten.

  • Informationspflicht: Sollten bei einer Untersuchung erhöhte Legionellen-Werte festgestellt werden, ist der Vermieter verpflichtet, die Mieter umgehend zu informieren und Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten.


Was können Mieter tun? Einfache Tipps für den Alltag


Auch als Mieter können Sie aktiv dazu beitragen, das Risiko zu minimieren. Mit diesen einfachen Schritten unterstützen Sie die Sicherheit in Ihrer Wohnung:

  • Warmwasser regelmäßig laufen lassen: Steht eine Wasserleitung länger, zum Beispiel nach einem Urlaub, sollten Sie das Wasser kurz aufdrehen, bis es heiß ist. So spülen Sie eventuell stehendes, lauwarmes Wasser aus.

  • Dusche und Duschkopf reinigen: Reinigen und entkalken Sie regelmäßig Ihren Duschkopf. Das verhindert Ablagerungen, in denen sich Bakterien ansammeln können.

  • Temperaturen im Blick: Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, wenn das warme Wasser Ihrer Meinung nach nicht heiß genug ist.

  • Sicherheitsmaßnahme Filter: Eine weitere Möglichkeit, die besonders für vorerkrankte oder immungeschwächte Personen sinnvoll sein kann, ist die Installation eines speziellen Legionellenfilters. Diese Filter, die als Aufsatz für den Duschkopf oder als Zwischenstück am Duschschlauch erhältlich sind, enthalten eine Membran mit extrem feinen Poren. Diese Poren sind so klein, dass sie die Legionellen mechanisch zurückhalten und so verhindern, dass die Bakterien in den Wassernebel gelangen. Solche Filter können einen sofortigen, zusätzlichen Schutz bieten und ermöglichen es oft, auch bei einem amtlichen Duschverbot die Dusche wieder sicher zu nutzen, bis das Problem in der gesamten Anlage behoben ist. Wichtig ist hierbei, auf zertifizierte Produkte zu achten, die die Wirksamkeit nachweisen können, und die Filterkartuschen regelmäßig auszutauschen.



Duschverbot und Mietminderung: Was passiert bei einem Befall?


Wird ein Legionellen-Befall festgestellt, ist schnelle und sachliche Reaktion gefragt.

  • Das Duschverbot: Wenn die Werte stark erhöht sind, kann das Gesundheitsamt ein Duschverbot aussprechen, um eine Ansteckung zu verhindern. Dieses Verbot gilt nur für das Duschen, das Trinken von Wasser ist weiterhin unbedenklich. Das ist eine Schutzmaßnahme und kein Grund zur Panik. Oft werden alternative Lösungen angeboten, bis das Problem behoben ist.

  • Mietminderung: Ein nachgewiesener Legionellen-Befall kann einen Mangel an der Mietsache darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Mietminderung möglich, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung eingeschränkt ist. Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Eine pauschale Angabe ist hier nicht möglich. Wichtig ist, dass Mieter den Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.


Vermietungsheld Fazit:

Gemeinsam für sicheres Trinkwasser

Legionellen sind ein ernst zu nehmendes Thema, aber kein Grund für unbegründete Angst. Die gesetzlichen Vorschriften und die technischen Möglichkeiten sind heute so ausgereift, dass ein Befall in der Regel schnell erkannt und beseitigt werden kann. Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter ist der beste Weg, um Probleme zu lösen.

Indem jeder seine Rolle versteht und die empfohlenen Maßnahmen umsetzt, kann die Sicherheit und Qualität des Trinkwassers in der Mietwohnung langfristig gewährleistet werden.

Zusätzlich bieten spezielle Legionellenfilter eine hervorragende Möglichkeit, die Dusche auch bei einem vorübergehenden Befall sicher zu nutzen, da sie eine schnelle und effektive Sofortlösung darstellen, bis die Ursache in der Hausinstallation behoben ist.

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